AGB
für Klienten
Stand 01.05.2024

§ 1 Geltungsbereich und Definitionen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Erbringung von Dienstleistungen der Consultport GmbH mit Sitz in der Rheinsberger Str. 73, 10115 Berlin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter der Nr. HRB 179966 B („Consultport”), die Nutzung der Website www.consultport.com und der Plattform app.consultport.com („Plattform”) sowie die Beauftragung von Beratern, die Beratungsleistungen erbringen („Berater”).
Abweichungen bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung von Consultport.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern gemäß §§ 310 Abs. 1, 14 BGB.
Sofern nichts anderes vereinbart ist, gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der zur Zeit der Registrierung des Klienten gültigen bzw. in der ihm zuletzt in Textform mitgeteilten Fassung als Rahmenvertrag für die Erbringung von Beratungsleistungen. Mit dem vorliegenden Rahmenvertrag sollen allgemeine Rahmenbedingungen getroffen werden. Die konkreten Leistungen werden auf der Grundlage von Einzelvereinbarungen erbracht, wie beispielsweise Arbeitsanweisungen (Statement of Work, „SoW”) oder Bestellungen („Bestellung” oder „PO”), die insbesondere die Art, den Umfang und die zu entrichtende Vergütung der jeweiligen Dienstleistung festlegen („Einzelvertrag”).
Definitionen
Consultport: Die Consultport GmbH ist die Kapitalgesellschaft, welche die Website www.consultport.com und die Plattform app.consultport.com betreibt, um Klienten bei der Suche und Beauftragung von Beratern und Beratern bei der Suche nach und Durchführung von Projekten zu unterstützen („Consultport”).
Klient: Jede Organisation, die beabsichtigt, mit Consultport einen Vertrag über Beratungsleistungen über die von Consultport bereitgestellte Plattform abzuschließen oder abgeschlossen hat. Diese Organisation sucht Beratungsexpertise für bestimmte Projekte und erklärt sich bereit, Berater über den von Consultport vorgegebenen Rahmen zu beauftragen („Klient”).
Endkunde: Bezieht sich auf den letztendlichen Empfänger der vom Berater erbrachten Beratungsleistungen, insbesondere in Szenarien, in denen der Klient Dienstleistungen für Dritte erbringt, Investor oder Intermediär ist. Hierzu gehören beispielsweise Beratungsunternehmen oder Investoren, die ihre Portfoliounternehmen unterstützen. Der Endkunde profitiert direkt von den Leistungen des über Consultport beauftragten Beraters („Endkunde”).
Berater: Ein Selbständiger oder ein bei einem Beratungsunternehmen angestellter Berater, der kein Angestellter von Consultport ist, sondern über Consultport mit der Erbringung von Beratungsleistungen für den Klienten beauftragt wird. Der Berater erbringt diese Leistungen als Selbständiger oder im Rahmen eines Anstellungsverhältnisses mit einem Beratungsunternehmen zu den in den Einzelverträgen vereinbarten Bedingungen („Berater”).
Projekt: Das spezifische Beratungsmandat, für das ein Berater von einem Klienten beauftragt wird („Projekt”).
§ 2 Vertragsgegenstand
Consultport stellt dem Klienten über die Plattform Berater zur Verfügung, die Beratungsdienstleistungen für den Klienten erbringen. Die professionellen Dienstleistungen umfassen insbesondere die Beratung und Unterstützung des Kunden bei der Umsetzung und Durchführung des Projekts, wie im jeweiligen Einzelvertrag näher beschrieben.
Consultport verpflichtet sich, eine funktionale und benutzerfreundliche Plattform zu unterhalten. Diese Verantwortung beinhaltet, ist aber nicht beschränkt auf, die Sicherstellung, dass die Plattform betriebsbereit und zugänglich ist, die Durchführung regelmäßiger Updates und Wartungen zur Verbesserung von Benutzerfreundlichkeit, Leistung und Sicherheit, sowie die Behebung möglicher technischer Probleme, die auftreten können.
§ 3 Abschluss des Vertrages
Der Klient kann Consultport über die Plattform, per Telefon oder per E-Mail mitteilen, wenn er Beratungsbedarf hat und für Projekte auf der Suche nach Beratern ist („Projektbedarf“). Der Klient gibt dabei eine möglichst konkrete Projektbeschreibung an, insbesondere soll das Projektziel, die Projektlaufzeit, der Projektstandort, das Projektbudget sowie die benötigte Beraterexpertise angegeben werden („Projektbeschreibung“). Auf Basis der Projektbeschreibung und ggfs. weiterer Rücksprache wird Consultport passende Berater suchen und anfragen und unterbreitet dem Klienten ein Angebot über den Abschluss eines Einzelvertrages, insbesondere mit folgenden Informationen:
- Name des Beraters
- Qualifikation und Erfahrung des Beraters
- Tagessatz
Der Klient kann den oder die jeweiligen Berater, nach Absprache mit dem jeweiligen Berater, persönlich kennenlernen. Der Klient kann das Angebot von Consultport innerhalb von fünf Werktagen nach Eingang des Angebots über den Abschluss eines Einzelvertrages annehmen oder Consultport ein Gegenangebot unterbreiten. Consultport kann das Gegenangebot unter Zustimmungsvorbehalt des jeweiligen vorgeschlagenen Beraters innerhalb von weiteren fünf Werktagen nach Eingang des Angebots über den Abschluss eines Einzelvertrages annehmen.
§ 4 Beraterleistung
Die Leistungen des Beraters werden für jedes Projekt in einem Einzelvertrag näher dargestellt. Consultport erbringt diese Beraterleistung nicht selbst, sondern vergibt diese an Berater. Die Berater sind bei Consultport nicht fest angestellt, sondern als Auftragnehmer von Consultport tätig.
§ 5 Vergütung und Rechnungsstellung
Der Klient wird Consultport für die Vertragsleistungen die in dem jeweiligen Einzelvertrag vereinbarte Vergütung zahlen. Die Abrechnung erfolgt auf Basis von Tagessätzen pro Berater. Im Einzelfall können die Parteien auch eine Pauschalvergütung für einzelne Projekte vereinbaren. Die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung anfallenden Steuern, wie beispielsweise die Mehrwertsteuer oder länderspezifische Quellensteuern (falls zutreffend), sind vom Klienten, der den Berater beauftragt, zusätzlich zu entrichten.
Im Rahmen des Dienstleistungsangebots von Consultport übernimmt Consultport für die vom Klienten beauftragten Berater die Rechnungsstellung. Dies beinhaltet die Erstellung und Übersendung von Rechnungen an den Klienten für die vom Berater erbrachten Leistungen gemäß den im jeweiligen Einzelvertrag vereinbarten Bedingungen.
Consultport wird die Vertragsleistungen monatlich abrechnen. Jede Rechnung enthält die in der jeweiligen Abrechnungsperiode erbrachten Leistungen des Beraters. Die Vergütung ist innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Rechnung auf das Konto von Consultport zu zahlen.
Nach Erhalt einer Rechnung von Consultport hat der Klient vierzehn (14) Kalendertage Zeit, die Rechnung zu prüfen und zu genehmigen oder abzulehnen. Eine Ablehnung kann Consultport in Textform (z.B. E-Mail) mitgeteilt werden. Hat der Klient Einwände gegen den Inhalt der Rechnung, so sind diese ausdrücklich zu erklären und Consultport mitzuteilen. Widerspricht der Klient der Rechnung nicht innerhalb dieser Frist, gilt die Rechnung automatisch als genehmigt. Die Fälligkeit der Rechnung ändert sich durch eine etwaige Rechnungsberichtigung nicht.
Consultport behält sich das Recht vor, ab dem Zeitpunkt der Fälligkeit Verzugszinsen in Höhe von 1,5 % pro Monat auf überfällige Beträge zu verlangen.
Consultport ist berechtigt, bei überfälligen Rechnungen einen Inkasso-Dienstleister zu beauftragen. Der Klient verpflichtet sich, die Inkassokosten zu übernehmen.
In dem Fall, dass der Klient eine Bestellung an Consultport für Beraterdienstleistungen ausstellt, werden alle in der Bestellung enthaltenen Bedingungen und Konditionen, die zusätzlich zu den hier festgelegten Bedingungen stehen oder diesen Bedingungen widersprechen, ausdrücklich von Consultport abgelehnt.
§ 6 Loyalitätsvereinbarung und Umgehungsverbot
Es ist dem Klienten (und Endkunden) (zusammen im Folgenden „(End) Kunde” genannt) untersagt, direkt oder indirekt, persönlich oder über Dritte, mit den von Consultport zur Verfügung gestellten Beratern Verträge über Beratungsleistung abzuschließen („Loyalitätsvereinbarung“).
Dieses Verbot gilt a) für die Dauer der Dienstleistungen des Beraters für den Klienten und für 18 Monate nach Beendigung dieser Dienstleistungen des Beraters für den (End) Kunden oder b) falls der Berater nicht vom (End) Kunden beauftragt wurde, 18 Monate ab dem Datum, an dem Consultport den (End) Kunden auf der Plattform oder per E-Mail namentlich auf den Berater aufmerksam gemacht hat („Schutzphase“).
Der (End) Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass der (End) Kunde die von Consultport vorgestellten Berater nicht direkt oder indirekt an Muttergesellschaften, Geschwisterunternehmen oder andere verbundene Unternehmen weiterempfiehlt.
Der (End) Kunde verpflichtet sich, Consultport gegenüber schriftlich mitzuteilen, falls er innerhalb der Schutzphase Berater erstmalig oder wiederholt beauftragt. Dies gilt auch für die Vermittlung von Dienstleistungen oder anderen Beratern und Experten, zu denen der Berater Kontakt herstellt oder in Kenntnis setzt und bei deren Vermittlung eine Gewinnerzielungsabsicht aufseiten des Beraters verfolgt wird.
Ein Verstoß gegen die Bedingungen der Loyalitätsvereinbarung stellt eine wesentliche Verletzung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Consultport dar. Im Falle einer solchen wesentlichen Verletzung behält sich Consultport das Recht vor, den (End) Kunden zukünftig von der Nutzung seiner Dienste und/oder seiner Plattform auszuschließen oder die Nutzung einzuschränken. Dieser Ausschluss kann vorübergehend oder dauerhaft sein, nach Ermessen von Consultport.
Falls der Berater und der (End) Kunde während der Schutzphase und unter Umgehung von Consultport einen Vertrag abschließen, ist Consultport berechtigt, eine Vertragsstrafe in Höhe des Doppelten des gesamten Projekthonorars dieses Beraters zuzüglich Mehrwertsteuer und mindestens 25.000 (fünfundzwanzigtausend) Euro zu verlangen. Die oben genannte Strafe gilt entsprechend für jeden weiteren Verstoß gegen die Loyalitätsvereinbarung.
§ 7 Festanstellung eines Beraters
Falls der (End) Kunde einen von Consultport vermittelten oder vorgeschlagenen Berater innerhalb der Schutzphase dauerhaft in eine Festanstellung übernehmen möchte, ist der (End) Kunde verpflichtet, eine Provision in Höhe von 30% des Brutto-Jahresgehaltes (inkl. Bonuserwartung) des Beraters (zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer) zu zahlen. Die Zahlung ist innerhalb von 30 Tagen nach Beginn des entsprechenden Festanstellungsverhältnisses zu zahlen. Sofern der (End) Kunde dem Berater während der Schutzzeit eine andere Rolle als eine Festanstellung anbietet (z. B. eine Rolle als Aufsichtsrats- oder Beiratsmitglied oder strategischer Ratgeber), schuldet der Klient Consultport eine angemessene Vermittlungsgebühr, die den branchenüblichen Standards entspricht.
§ 8 Nutzungsrechte
Sofern und soweit im Rahmen der Vertragsleistungen spezifisch für den Klienten geschaffene Werke („Arbeitsergebnisse“) entstehen, räumt Consultport dem Klienten mit der vollständigen Zahlung des für dieses Projekt vereinbarten Honorars mit vollständiger Entrichtung der vereinbarten für dieses Projekt jeweils geschuldeten Vergütung das räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränkte, ausschließliche Recht an dem jeweiligen Arbeitsergebnis zur Nutzung für sämtliche Nutzungsarten ein.
Sofern die Nutzung der Arbeitsergebnisse vorbestehendes geistiges Eigentum von Consultport oder des Beraters erfordert (das nicht spezifisch für das Projekt entwickelt wurde, aber für den Betrieb oder die Nutzung der Arbeitsergebnisse notwendig ist), räumt Consultport dem Klienten ein nicht-exklusives Nutzungsrecht an diesem vorbestehenden geistigen Eigentum ein. Die Verwendung von „Open Source“-Lizenzen und/oder der Einsatz von Open-Source-Software muss im Voraus zwischen dem Klienten und dem Berater vereinbart werden.
§ 9 Schutz vertraulicher Informationen
Die Parteien werden über alle betriebsinternen Vorgänge und vertraulichen Angelegenheiten der jeweils anderen Partei, die ihnen im Rahmen ihrer Zusammenarbeit zur Kenntnis gelangen, insbesondere über Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, Stillschweigen bewahren. Vertrauliche Informationen sind alle Materialien, Kenntnisse, Informationen und Daten (in mündlicher, elektronischer, schriftlicher oder sonstiger Form), die eine der Parteien oder ihre Unternehmen betreffen („vertrauliche Informationen”). Die Verpflichtung zur Verschwiegenheit besteht auch nach Beendigung dieses Vertrages fort. Consultport wird insbesondere die für den Klienten eingesetzten Berater entsprechend zur Verschwiegenheit verpflichten. Erfüllt eine vertrauliche Information im Rahmen dieser Vereinbarung nicht die Voraussetzungen eines Geschäftsgeheimnisses im Sinne des Gesetzes zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (GeschGehG), so unterliegt diese vertrauliche Information dennoch den Vertraulichkeitsverpflichtungen aus dieser Geheimhaltungsvereinbarung.
Von dieser Verpflichtung ausgenommen sind solche vertraulichen Informationen,
a) die dem Empfänger bei Abschluss des Vertrags nachweislich bereits bekannt waren oder danach von dritter Seite bekannt werden, ohne dass dadurch eine Vertraulichkeitsvereinbarung, gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen verletzt werden;
b) bei Abschluss des Vertrags öffentlich bekannt sind oder danach öffentlich bekannt gemacht werden, soweit dies nicht auf einer Verletzung dieses Vertrags beruht;
c) die aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen oder auf Anordnung eines Gerichtes oder einer Behörde offen gelegt werden müssen. Soweit zulässig und möglich wird der zur Offenlegung verpflichtete Empfänger die andere Partei vorab unterrichten und ihr Gelegenheit geben, gegen die Offenlegung vorzugehen.
§ 10 Laufzeit und Kündigung
Der Vertrag beginnt nach Registrierung des Klienten auf der Plattform und läuft auf unbestimmte Zeit. Er kann von beiden Parteien mit einer Frist von 4 Wochen zum Ablauf eines Monats gekündigt werden. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund ist u.a. das Nichtbezahlen der Rechnung im vereinbarten Zeitraum sowie die Verurteilung wegen einer Straftat.
Eine Kündigung des Rahmenvertrages lässt die auf seiner Basis abgeschlossenen Einzelverträge unberührt, sofern in einem Einzelvertrag eine Laufzeit bestimmt ist, die von der in diesem Rahmenvertrag bestimmten Laufzeit abweicht.
Die folgenden Abschnitte bleiben nach Beendigung des Vertrages weiterhin in Kraft: 6, 7, 8, 9, 11, 12, 14.
§ 11 Haftung
Consultport haftet bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten durch Consultport nach den gesetzlichen Vorschriften. Auf Schadensersatz haftet Consultport – gleich aus welchem Rechtsgrund – bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei geringerer als grober Fahrlässigkeit haftet Consultport nur
a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und
b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Beratungsvertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Consultport regelmäßig vertraut und vertrauen darf (Hauptvertragspflicht)).
Die Haftung von Consultport ist – gleich aus welchem Grund – begrenzt auf den niedrigeren Betrag von entweder a) das jeweilige Projektvolumen (in Euro, ohne Steuern) wie im Dienstleistungsangebot angegeben ist oder b) den Gesamtbetrag, den der Klient für das betreffende Projekt innerhalb der letzten 6 Monate vor dem Vorfall, der zu Consultport’s Haftung geführt hat, gezahlt hat.
Ansprüche gegen Consultport, die nicht innerhalb eines (1) Jahres ab dem Zeitpunkt des Auftretens oder spätestens ein (1) Jahr nach Beendigung eines entsprechenden Beratereinsatzes eingeleitet werden, verfallen automatisch unwiderruflich, was weitere Maßnahmen auf Grundlage solcher Ansprüche verhindert.
Die Seiten von www.consultport.com enthalten auch Links zu Webseiten, die von Dritten gepflegt werden und deren Inhalte Consultport unter Umständen nicht bekannt sind. Links auf fremde Internetseiten dienen lediglich der Erleichterung der Navigation. Consultport übernimmt keine Verantwortung für Inhalte fremder Webseiten.
Consultport gibt keine Zusicherungen oder Garantien, weder ausdrücklich noch stillschweigend, bezüglich der Dienstleistungen, der Beratungsdienste oder jeglicher Aktivitäten oder Gegenstände, die mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen zusammenhängen. Consultport tritt bereits alle Ansprüche auf Leistung und Mängelansprüche, die Consultport gegenüber dem Berater hat, an den Klienten ab. Diese Abtretungen schließen auch zukünftige Sicherheiten ein. Der Klient nimmt die Abtretung an.
§ 12 Datenschutz
Die Vertragsparteien verpflichten sich, die anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen einzuhalten. Sofern Consultport personenbezogene Daten im Auftrag des Klienten verarbeitet, werden die Vertragsparteien die hierzu erforderliche Vereinbarung über die Auftragsverarbeitung separat abschließen. Die Vertragsparteien gewährleisten, dass sie die zu Verarbeitung personenbezogener Daten befugten Personen zur Vertraulichkeit verpflichtet haben oder diese einer angemessenen gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen.
§ 13 Anwendbares Recht, Gerichtsstand
Dieser Rahmenvertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechtsübereinkommens. Gerichtsstand ist soweit zulässig Berlin.
§ 14 Konfliktlösung
Der Klient stimmt zu, dass die Lösung jeglicher Ansprüche, Streitigkeiten oder Kontroversen, die aus diesem Vertrag entstehen oder damit zusammenhängen, ausschließlich auf individueller Basis verfolgt wird, unter Ausschluss der Teilnahme als Kläger oder als Mitglied einer Gruppe in einer Sammelklage. Der Klient verzichtet unwiderruflich auf jegliches Recht, eine Sammelklage zu initiieren oder daran teilzunehmen, unabhängig vom Ort der Verhandlung. Sollte der Streitfall einer Schlichtung unterliegen, darf der Schlichter keine ähnlichen Ansprüche zusammenführen oder aggregieren oder eine Sammelklage durchführen. Darüber hinaus darf der Schlichter keine Entscheidung zugunsten einer Person oder Entität treffen, die nicht Partei der Schlichtung ist.
§ 15 Force Majeure
Weder der Klient noch Consultport haften für Verzögerungen oder das Nichterfüllen ihrer Verpflichtungen aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, mit Ausnahme der Zahlungsverpflichtungen des Klienten, die auf Ursachen zurückzuführen sind, die außerhalb ihrer angemessenen Kontrolle liegen, einschließlich Arbeitskonflikte oder andere industrielle Störungen, systemische Ausfälle von Strom, Telekommunikation oder anderen Versorgungseinrichtungen, Erdbeben, Stürme oder andere Naturereignisse, Embargos, Unruhen, Handlungen oder Anordnungen der Regierung, Terrorakte oder Krieg.
§ 16 Vertragsänderungen und Nebenabreden
Dieser Rahmenvertrag enthält sämtliche zwischen Consultport und Klient in Bezug auf seinen Gegenstand getroffene Vereinbarungen. Nebenabreden und Änderungen dieses Rahmenvertrages, einschließlich dieser Schriftformklausel, bedürfen der Schriftform.
Consultport ist berechtigt, anonyme Kurzbeschreibungen von Projekten, die über Consultport abgewickelt wurden, zu veröffentlichen und den Namen oder das Logo des Klienten in das Klientenportfolio auf Consultport’s Website und in Präsentationen aufzunehmen.
§ 17 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne der vorstehenden Bestimmungen rechtlich unwirksam sein, hat dies nicht die Unwirksamkeit der übrigen Bestimmungen zur Folge. Vielmehr ist die unwirksame Bestimmung durch eine ihrem wirtschaftlichen Zweck entsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen.