AGB
für Berater
Stand 01. September 2025

§ 1 Grundsätze
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGBs”) regeln die Rahmenbedingungen für den Einkauf von Dienst- und Werkleistungen, insbesondere Beratungsleistung, durch die Consultport GmbH, mit Sitz in Berlin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 179966 B („Consultport”), sowie die Nutzung der von Consultport betriebenen Internetseite www.consultport.com und Plattform app.consultport.com („Plattform”).
- Die konkreten Modalitäten des jeweiligen Auftrags wie beispielsweise zeitlicher Umfang und Vergütung werden mittels eines vom potenziellen Auftragnehmer (folgend auch „Auftragnehmer” oder „Berater”) abgegebenen Angebots bzw. einer von Consultport aufgegebenen Bestellung individuell vereinbart.
- Diese AGB gelten nur gegenüber Unternehmern und Unternehmen im Sinne von § 14 BGB.
- Consultport kann den Auftragnehmern zusätzliche Dienstleistungen oder Angebote anbieten („Zusatzdienstleistungen“). Die Bedingungen der Zusatzleistungen gelten zusätzlich zu diesen AGBs für Berater und werden als Teil dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen betrachtet. Im Falle eines Konflikts zwischen diesen Geschäftsbedingungen und solchen Zusatzbedingungen gelten die Zusatzbedingungen.
- Bei der Anmeldung auf der Plattform hat der potenzielle Auftragnehmer alle Daten, wie Name, Anschrift, Kontaktdaten und Qualifikationen (Ausbildung und berufliche Erfahrungen) wahrheitsgemäß anzugeben.
- Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird in den allgemeinen Geschäftsbedingungen das generische Maskulinum verwendet. Dabei sind immer alle Geschlechter im Sinne der Gleichbehandlung gemeint. Die verkürzte Sprachform ist wertfrei.
§ 2 Beauftragung
-
- Unternehmen stellen über Consultport bzw. die Plattform Projekte ein.
- Consultport stellt daraufhin den potenziellen Auftragnehmern Projekte telefonisch, per E-Mail oder über die unter § 1 Abs. 1 genannte Plattform vor.
- Der potenzielle Auftragnehmer teilt Consultport anschließend telefonisch, per E-Mail, per Video (Teams, Zoom o. ä.) oder über die unter § 1 Abs. 1 genannte Plattform mit, ob er an der Durchführung des Projekts interessiert ist und kann dafür ein entsprechendes Angebot abgeben. Das Angebot soll insbesondere die Höhe des Tagessatzes oder des Pauschalhonorars beinhalten.
- Mit der Abgabe des Angebots stimmt der potenzielle Auftragnehmer der Weitergabe seiner persönlichen Daten an den jeweiligen Kunden von Consultport („Klient”) zu. Bei Bedarf findet ein über Consultport koordiniertes persönliches oder telefonisches Gespräch zwischen dem potenziellen Auftragnehmer und dem Klienten statt. Dies kann auch per Videokonferenz stattfinden.
- Consultport kann das Angebot des potenziellen Auftragnehmers innerhalb von 7 Tagen nach Eingang des Angebots annehmen oder ein alternatives Angebot unterbreiten.
- Eine Projektvereinbarung kommt dann zustande, wenn Consultport das Angebot des Auftragnehmers akzeptiert, oder wenn der Auftragnehmer das alternative Angebot innerhalb von fünf Tagen annimmt (“Bestellung”). Die Zustimmung des Auftragnehmers ist rechtsverbindlich. Sollte der Auftragnehmer nach initialer Zustimmung aller Parteien (auch mündlich) und unter Einhaltung aller Parameter des Leistungsangebotes (Starttermin, Tagessatz oder Inhalt) seine Zustimmung zu dem Projekt wieder zurückziehen, behält sich Consultport Schadenersatzansprüche in Höhe der entgangenen Projekterlöse, jedoch mindestens 10.000 EUR, vor. Die Bestellung befindet sich im Abschluss, und dessen Fortführung hängt vom Bestehen eines Vertrags zwischen Consultport und dem Klienten ab.
§ 3 Erbringung der Leistung
-
- Der Auftragnehmer erbringt die Leistungen in eigener Verantwortung und mit der zur Durchführung erforderlichen Fachkunde, vollständig, fristgerecht und gemäß der Bestellung, unter Anwendung der Grundsätze ordnungsgemäßer Berufsausübung sowie der jeweils geltenden technologischen Standards
- Der Auftragnehmer ist hinsichtlich der Wahl des Leistungsortes und seiner zeitlichen Einteilung während der Leistungsdurchführung frei. Der Auftragnehmer wird jedoch hierbei die besonderen Projekterfordernisse berücksichtigen, die zur Erreichung der vereinbarten Ziele notwendig sind. Der Auftragnehmer unterliegt keinen Weisungen des Kunden oder von Consultport, außer solchen, die zur Definition der angestrebten Ergebnisse erforderlich sind.
- Der Auftragnehmer wird alle zur Durchführung der Bestellung erforderlichen Investitionen (Hardware, Software, Mitarbeiter usw.) auf eigene Kosten tätigen und somit eigene Ressourcen für die Realisierung der Bestellung einsetzen.
- Sollte seitens des Auftragnehmers im Zusammenhang mit der Erbringung der Leistung Informations- und/oder Abstimmungsbedarf bestehen, wird der Auftragnehmer unverzüglich Consultport und den Klienten kontaktieren. Unterlässt der Auftragnehmer eine solche Mitteilung und hätte die unzureichende Spezifikation erkennen müssen, ist dieser von (nachträglichen) Ansprüchen aufgrund unzureichender Spezifikation des Leistungsumfangs ausgeschlossen.
- Der Auftragnehmer wird Consultport und den Klienten unverzüglich über alle Umstände informieren, die vereinbarte Fristen, den Leistungsumfang oder die Qualität gefährden könnten und/oder über etwaige Mängel.
- In jedem Fall der Beendigung oder des Abschlusses der Bestellung ist der Auftragnehmer verpflichtet, Consultport oder dem Klienten die vollständige Dokumentation sowie sämtliche Arbeitsergebnisse zu übergeben, sofern dies nicht bereits während der Laufzeit des Projektauftrags erfolgt ist.
- Kann der Auftragnehmer seine Leistung – aus welchem Grund auch immer – nicht oder nicht in dem vereinbarten Umfang erbringen, so informiert er unverzüglich Consultport.
- Der Auftragnehmer gewährleistet, dass er sein Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet, alle erforderlichen Genehmigungen eingeholt, eine Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen hat und, soweit gesetzlich vorgeschrieben, sämtliche erforderlichen Zahlungen an die zuständigen Steuerbehörden und Sozialversicherungsträger leistet.
- Der Auftragnehmer gewährleistet, dass:
(a) der Auftragnehmer über eine gültige Aufenthaltserlaubnis oder eine gleichwertige Genehmigung verfügt, die für die rechtmäßige Erbringung der Leistungen erforderlich ist;
(b) weder der Auftragnehmer noch eingesetzte Personen auf einer offiziellen Anti-Terrorismus- oder Sanktionsliste geführt werden. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, Consultport unverzüglich über jede Änderung dieses Status zu informieren. Ein Verstoß gegen diese Verpflichtung berechtigt Consultport zur fristlosen Beendigung des Projektauftrags;
(c) der Auftragnehmer alle anwendbaren gesetzlichen Vorschriften zum gesetzlichen Mindestlohn oder einer gleichwertigen Vergütung einhält und auf Verlangen Unterlagen vorlegt, die die Einhaltung dieser Vorschriften nachweisen;
(d) der Auftragnehmer auf Verlangen ein gültiges polizeiliches Führungszeugnis vorlegt, soweit dies gesetzlich vorgeschrieben ist oder der Klient einen berechtigten Grund für die Anforderung hat;
(e) Consultport berechtigt ist, den Projektauftrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen, wenn der Auftragnehmer eine der in dieser Klausel enthaltenen Garantien verletzt oder die angeforderten Nachweise oder Unterlagen nicht innerhalb einer angemessenen Frist vorlegt. - Der Auftragnehmer handelt als selbständiges Unternehmen/ selbständiger Unternehmer und ist weder Arbeitnehmer, Partner, Vertreter noch Bevollmächtigter von Consultport oder des Klienten. Der Auftragnehmer ist auch nicht berechtigt, im Namen von Consultport oder des Klienten zu handeln oder Consultport oder den Klienten zu vertreten.
- Der Auftragnehmer ist verpflichtet, während der gesamten Laufzeit der Bestellung eine aktive Marktpräsenz aufrechtzuerhalten. Dies umfasst insbesondere die Wahrnehmung von Möglichkeiten zur Gewinnung weiterer Klienten sowie das Angebot seiner Leistungen gegenüber Dritten. Der Auftragnehmer ist berechtigt, auch für andere Klienten als Consultport tätig zu werden.
- Der Auftragnehmer stellt dessen eigenen Arbeitsmittel und Ressourcen bereit und trägt dessen eigenen Kosten, es sei denn, der Klient stimmt ausdrücklich schriftlich der Bereitstellung bestimmter Gegenstände zu.
- Es besteht keine Verpflichtung des Auftragnehmers, die Leistungen ausschließlich persönlich zu erbringen. Der Auftragnehmer und Consultport sind jedoch frei, im Falle des Abschlusses einer Bestellung zu vereinbaren, dass die Leistungen durch eine bestimmte eingesetzte Person („Eingesetzte Person“) erbracht werden.
- Die Leitung und Kontrolle der im Rahmen der Bestellung Eingesetzten Person zur Erbringung der Leistungen obliegt ausschließlich dem Auftragnehmer. Bei Einsatz von Eingesetzten Personen hat der Auftragnehmer sämtliche gesetzlichen Anforderungen sowie alle in diesen AGBs festgelegten Verpflichtungen einzuhalten und alle in § 3 (9) genannten erforderlichen Nachweise beizubringen. Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die Eingesetzte Person vertraglich verpflichtet ist, die Bestimmungen dieses Vertrags in gleichem Umfang einzuhalten wie der Auftragnehmer selbst.
- Für den Fall, dass der Auftragnehmer aufgrund von Krankheit, Verletzung oder anderen wesentlichen Gründen nicht in der Lage ist, die Dienstleistung zu erbringen, wird dieser Consultport und den Klienten darüber unverzüglich informieren. Sofern keine Dienstleistung im Sinne des Beratungsprojekts und Projektziele verrichtet wird, ist kein Honorar zu entrichten.
§ 4 Vergütung bei Dienstleistungen
- Der Auftragnehmer erhält für seine Tätigkeit eine Vergütung, die im Rahmen des jeweiligen Angebots bzw. der jeweiligen Bestellung vereinbart wird. Mit der Vergütung sind sämtliche dem Auftragnehmer im Rahmen des jeweiligen Auftrags entstehenden Kosten und Aufwendungen abgegolten, sofern im Angebot des Auftragnehmer bzw. der Bestellung durch Consultport keine sonstigen Regelungen enthalten sind.
- Die Vergütung wird monatlich abgerechnet („Rechnungszyklus”). Der Auftragnehmer erfasst hierzu jeweils zum Monatsende die geleisteten Stunden bzw. Tage inklusive einer Kurzbeschreibung und teilt diese Consultport anhand eines „Aktivitätserfassungsbogen” mit. Consultport erstellt daraufhin dem Klienten eine Rechnung, für welche der Klient 14 Tage zur Überprüfung hat. Beanstandet der Klient die Rechnung innerhalb dieser Frist nicht, gilt diese als genehmigt. Die Rechnung des Auftragnehmers ist innerhalb von 45 Tagen nach Rechnungsdatum fällig. Consultport bezahlt den Auftragnehmer nach Begleichung des entsprechenden Rechnungsbetrages durch den Klienten, wobei die Zahlung des vereinbarten Honorars an den Auftragnehmer innerhalb von sieben Bankarbeitstagen (Berlin) nach Zahlungseingang bei Consultport fällig ist.
- Fällt der Fälligkeitstag auf einen Feiertag oder einen anderen Tag, an dem die Banken (in Berlin) geschlossen sind, so verlängert sich der Fälligkeitstag automatisch auf den darauf folgenden Werktag, an dem die Banken wieder geöffnet sind.
- Der Auftragnehmer stellt seine erbrachten Leistungen innerhalb von 30 Kalendertagen nach Ende des jeweiligen Abrechnungszyklus in Rechnung. Rechnungen für Leistungen, die mehr als 6 Monate zurückliegen, können nicht mehr in Rechnung gestellt werden.
- Der Auftragnehmer kann nur die von ihm tatsächlich erbrachte Leistung gemäß dem jeweiligen Angebot bzw. der jeweiligen Bestellung abrechnen, wobei der in der Bestellung angegebene Leistungsumfang stets den maximalen Umfang darstellt. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf vollständige Erbringung dieses angegebenen Maximalumfangs besteht nicht. Es besteht in diesem Zusammenhang keine Abnahmegarantie.
- Im Falle von Streitigkeiten über Rechnungen oder Zahlungen ist Consultport berechtigt, die Zahlung bis zur Klärung der Angelegenheit zurückzuhalten. Stellt Consultport fest, dass der Auftragnehmer für einen Streitfall oder ein anderes projektbezogenes Problem verantwortlich ist, behält sich Consultport das Recht vor, von den an den Auftragnehmer überwiesenen Zahlungen alle Schäden oder Kosten abzuziehen, die Consultport aufgrund eines solchen Problems entstehen.
- Beginnt der Auftragnehmer mit der Erbringung von Beratungsleistungen, bevor dem Auftragnehmer ein vollständig ausgeführter Auftrag oder ein sonstiger anwendbarer Vertrag für ein Projekt vorliegt und bevor der Auftragnehmer alle Compliance-Anforderungen erfüllt hat, erkennt der Auftragnehmer an, dass er für erbrachte Beratungsleistungen nicht bezahlt werden kann. Gleiches gilt für die Erbringung von Beratungsleistungen durch den Auftragnehmer außerhalb des jeweiligen Projektauftrags.
- Offene Forderungen mahnt Consultport für den Auftragnehmer an. Zahlt der Klient bis 3 Monate (oder 90 Tage) nach Fälligkeit nicht, kann der Auftragnehmer die Forderung in Höhe der Beratungskosten auch ohne Consultport schriftlich direkt gegenüber dem Klienten geltend machen. Das Ausfallrisiko für alle Rechnungen trägt der Auftragnehmer.
- Ansprüche des Auftragnehmers können nur innerhalb von 6 Monaten nach Ende der jeweiligen Tätigkeit gegenüber Consultport geltend gemacht werden. Dies bedarf der Textform.
- Consultport hat das Recht, eine Bestellung zu stornieren. Das Recht des Auftragnehmers auf Zahlung der Vergütung für bereits im Rahmen der Bestellung getätigte Leistungen bleibt davon unberührt.
- Die Vergütung erfolgt zuzüglich Umsatzsteuer, falls gesetzlich vorgeschrieben. Diese ist auf der Rechnung offen auszuweisen.
§ 5 Übergabe, Abnahme und Vergütung bei Werkleistungen
- Ausschließlich für den Fall, dass der Auftragnehmer Werkleistungen gemäß §§ 631 ff BGB erbringt, wird der Auftragnehmer Consultport die Fertigstellung von vereinbarten Teilleistungen und der Gesamtleistung jeweils unverzüglich anzeigen.
- Consultport bzw. deren Klient wird die Leistung unverzüglich prüfen. Sie gilt als abgenommen, wenn Consultport dem Auftragnehmer nicht innerhalb einer Frist von 30 Tagen nach Anzeige der Fertigstellung in Textform die von ihm festgestellten Mängel mitteilt. In diesem Fall wird Consultport dem Auftragnehmer eine Nachfrist zur Mängelbeseitigung setzen. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist ist Consultport berechtigt, die Nachbesserung durch den Auftragnehmer abzulehnen und auf Kosten des Auftragnehmers die Ersatzvornahme durchzuführen.
- Die Vergütung erfolgt nach Abnahme der Leistung bzw. Teilleistung. Abschlagszahlungen können vereinbart werden.
- Für etwaige Gewährleistungsansprüche von Consultport gegenüber dem Auftragnehmer gelten – so weit in der Bestellung bzw. dem Angebot nicht anders vereinbart – die gesetzlichen Regelungen.
§ 6 Loyalitätsvereinbarung und Umgehungsverbot
- Es ist dem Auftragnehmer untersagt, unter Umgehung von Consultport, direkt oder indirekt, persönlich oder über Dritte, für den Klienten, sowie Kunden von Klienten, bei denen der Auftragnehmer für den Klienten tätig war („Endkunde”), Angebote für Beratungsleistungen abzugeben, Projekte anzunehmen sowie Beratungsleistungen durchzuführen („Loyalitätsvereinbarung“).
- Dieses Verbot gilt für achtzehn (18) Monate ab dem späteren der beiden folgenden Zeitpunkte: a) dem Zeitpunkt, zu dem der Auftragnehmer von Consultport für ein bestimmtes Projekt oder eine bestimmte Position beim Klient oder Endkunden vorgeschlagen oder namentlich vorgestellt wurde, unabhängig davon, ob der Klient oder Endkunde den Auftragnehmer tatsächlich für das Projekt engagiert, oder b) der Dauer des jeweiligen Auftrags sowie für achtzehn (18) Monate nach Beendigung des jeweiligen Auftrags des Auftragnehmers beim Klient oder Endkunden („Schutzfrist“).
- Schließen der Auftragnehmer und Klient, während der Schutzfrist einen Arbeits-, Beratungs- oder sonstigen Vertrag, begründet dies die widerlegbare Vermutung (Beweislastumkehr), dass der Auftragnehmer den Klienten direkt kontaktiert oder dem Klienten ein Angebot für Beratungsleistungen gemacht hat. Das Gleiche gilt, wenn der Auftragnehmer einen Arbeits-, Berater- oder sonstigen Vertrag mit einem mit dem Klienten verbundenen Unternehmen oder einem Kunden des Klienten, bei dem der Auftragnehmer für den Klienten tätig war, schließt.
- Der Auftragnehmer verpflichtet sich, für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen die Regelungen der vorstehenden Absätze 1, 2 und 3, unter Verzicht auf die Einrede des Fortsetzungszusammenhangs eine Konventionalstrafe in Höhe des 2-fachen Gesamthonorars des jeweiligen Projektes, und mindestens 25.000,00 EUR, zuzüglich Umsatzsteuer, an Consultport zu zahlen. Die vorgezeigte Konventionalstrafe fällt entsprechend bei jedem weiteren Verstoß gegen diese Loyalitätsvereinbarung an. Weitere Ansprüche von Consultport bleiben hiervon unberührt.
- Der Auftragnehmer ist verpflichtet, während des Auftragszeitraums und bis zu 18 Monate nach dem Auftragszeitraum Consultport über alle Vertragsanbahnungen und Vertragsschlüsse zu informieren, die direkt oder indirekt auf sein Benutzerkonto oder die Beauftragung von Consultport zurückzuführen sind. Dies umfasst die Vergütungsdetails von Vertragsangeboten und -abschlüssen aller erstmaligen, wiederholten und durchgängigen Beratungen sowie von Festanstellungen als Arbeitnehmer mit Klienten oder in der Vermittlung involvierter Auftragnehmer von Klienten.
- Kommt es zu einer Umgehungssituation, behält Consultport sich vor, den Auftragnehmer parallel zu der Verfolgung von finanziellen Ansprüchen von der Plattform auszuschließen.
- Der Auftragnehmer informiert Consultport unverzüglich, wenn der Auftraggeber vorschlägt, Consultport während der Schutzfrist zu umgehen.
§ 7 IT-Sicherheit und Schulungen
- Der Auftragnehmer verpflichtet sich:
(a) alle vom Klienten vorgegebenen Richtlinien zur Informationssicherheit, zum Datenschutz und zur IT-Nutzung sowie sämtliche einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen zur Informationssicherheit einzuhalten;
(b) branchenübliche technische und organisatorische Maßnahmen umzusetzen und zu gewährleisten, dass durch Tätigkeiten des Auftragnehmers oder durch vom Auftragnehmer eingesetztes Personal, Equipment oder Software keinerlei Schadsoftware (einschließlich Viren, Trojaner, Dialer oder Ähnliches) in die Systeme von Consultport oder des Klienten eingebracht wird;
(c) sämtliche Sicherheits- oder Compliance-Schulungen zu absolvieren, die der Klient in angemessener Weise für den Zugang zu seiner Infrastruktur oder seinen Daten verlangt.
§ 8 Gewährleistung und Haftung
- Der Auftragnehmer leistet Gewähr dafür, dass die geschuldete Dienstleistung fristgerecht und ordnungsgemäß den vereinbarten Vereinbarungen und den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung entsprechend durchgeführt wird.
- Der Auftragnehmer stellt Consultport von allen Ansprüchen frei, die von Dritten wegen der von dem Auftragnehmer erbrachten Leistung gegenüber Consultport geltend gemacht werden, und übernimmt alle für Consultport hierdurch entstehenden angemessenen Kosten, einschließlich der Erstattung von Kosten notwendiger rechtlicher Vertretung.
- Consultport haftet für sich und seine Mitarbeiter, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, nur bei vorsätzlicher und grob fahrlässiger Schadensverursachung.
- Ansprüche müssen innerhalb eines Jahres nach dem Ereignis, das den Anspruch verursacht, bei Consultport geltend gemacht werden. Werden Ansprüche nicht innerhalb dieser Einjahresfrist eingereicht, verfallen sie endgültig, und es können keine weiteren rechtlichen Schritte aufgrund dieser Ansprüche unternommen werden.
- Die Seite von www.consultport.com enthält auch Links zu Webseiten, die von Dritten gepflegt werden und deren Inhalte Consultport unter Umständen nicht bekannt sind. Links auf fremde Internetseiten dienen lediglich der Erleichterung der Navigation. Consultport übernimmt keinerlei Verantwortung für Inhalte fremder Webseiten.
§ 9 Nutzungsrechte
- Sofern und soweit im Rahmen einer Beauftragung spezifisch für den Klienten geschaffene Werke („Arbeitsergebnisse“) entstehen, räumt der Auftragnehmer Consultport das räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränkte, ausschließliche Recht an dem jeweiligen Arbeitsergebnis zur Nutzung für sämtliche Nutzungsarten ein. Dies beinhaltet auch das Recht, das Nutzungsrecht ganz oder teilweise an Dritte, insbesondere dem jeweiligen Klienten, zu übertragen. Wenn die Arbeitsergebnisse das bereits bestehende geistige Eigentum des Auftragnehmers erfordern, gewährt der Auftragnehmer Consultport das nicht-exklusive Recht an diesem geistigen Eigentum sowie das Recht, diese Rechte an den Klienten zu übertragen. Der Auftragnehmer verzichtet, soweit rechtlich zulässig, auf sämtliche Urheberpersönlichkeitsrechte an den Arbeitsergebnissen und verpflichtet sich unwiderruflich, diese gegenüber Consultport oder dem Klienten nicht geltend zu machen. Soweit und sofern die Arbeitsergebnisse Software beinhalten, stellt der Auftragnehmer dem Klienten auf Verlangen den vollständigen Quellcode sowie die Build-Anweisungen zur Verfügung.
- Die Verwendung von „Open Source“-Lizenzen (jede Software, die unter einer Lizenz vertrieben wird, welche der Allgemeinheit die Nutzung, Veränderung oder Weitergabe des Quellcodes unentgeltlich erlaubt) und/oder die Nutzung von Open-Source-Software muss im Voraus zwischen dem Klienten und dem Auftragnehmer vereinbart werden.
Es gelten folgende Bedingungen:
(a) Open-Source-Komponenten dürfen in die Arbeitsergebnisse nur integriert werden, wenn:
(i) die jeweils anwendbare Lizenz Consultport oder den Klienten nicht verpflichtet, Quellcode offenzulegen oder Nutzungsrechte an die Allgemeinheit einzuräumen,
(ii) eine „Copyleft“-Verpflichtungen entstehen, d. h. keine Lizenzbedingungen bestehen, die verlangen, dass abgeleitete Werke unter denselben freien und offenen Bedingungen weitergegeben werden müssen und dadurch die Arbeitsergebnisse oder sonstige Software des Klienten der Open-Source-Lizenz unterstellt würden, und
(iii) die beabsichtigte Nutzung Consultport und dem Klienten im Voraus angezeigt und von diesen schriftlich genehmigt wurde.
(b) Der Auftragnehmer führt eine Liste sämtlicher genehmigter Open-Source-Komponenten und legt diese auf Verlangen vor. Verstößt der Auftragnehmer gegen diese Klausel, können Consultport oder der Klient verlangen, dass der Auftragnehmer auf eigene Kosten die nicht konforme Komponente ersetzt oder eine geeignete kommerzielle Lizenz erwirbt; sämtliche weiteren vertraglichen und gesetzlichen Rechte bleiben unberührt. - Der Auftragnehmer gewährleistet, dass:
(a) die Rechte am Eigentum an den Arbeitsergebnissen nicht an Dritte weitergegeben werden,
(b) die Arbeitsergebnisse eigene Schöpfungen des Auftragnehmers sind und nicht von Dritten kopiert wurden,
(c) nach bestem Wissen die Nutzung der Arbeitsergebnisse keine Rechte Dritter verletzt,
(d) außer den in diesem Vertrag aufgeführten Vergütungen keine weiteren Gebühren oder sonstigen Entgelte für die vollständige Übertragung der Rechte anfallen. - Die Parteien erkennen an, dass eine etwaige gesetzlich zwingende Urhebervergütung gemäß §§ 32 ff. Urheberrechtsgesetz (UrhG) durch die in diesem Vertrag vereinbarte Vergütung abgegolten ist, soweit nicht zwingendes Recht etwas anderes bestimmt.
§ 10 Einsatz von KI-Systemen
- Beabsichtigt der Auftragnehmer, bei der Erstellung von Arbeitsergebnissen ein System der Künstlichen Intelligenz („KI-System“ im Sinne von Artikel 3 Nr. 1 der Verordnung (EU) 2024/1689) einzusetzen, hat der Auftragnehmer Consultport und den Klienten hierüber vorab schriftlich zu informieren. Consultport oder der Klient können nach eigenem Ermessen dem Einsatz widersprechen. Im Falle eines Widerspruchs hat der Auftragnehmer die Leistungen ohne Einsatz von KI-Systemen zu erbringen.
- Der Auftragnehmer stellt sicher, dass jedes eingesetzte KI-System sämtliche anwendbaren gesetzlichen und regulatorischen Anforderungen erfüllt, einschließlich solcher Vorschriften, die sich noch in einer Übergangsphase befinden und noch nicht vollständig in Kraft getreten sind, soweit eine Nichteinhaltung die beabsichtigte Nutzung der Arbeitsergebnisse beeinträchtigen könnte. Der Auftragnehmer verpflichtet sich ferner, technische und organisatorische Maßnahmen im Einklang mit den branchenüblichen Standards sowie einschlägigen Leitlinien, insbesondere der Datenschutzkonferenz (DSK), umzusetzen.
- Der Auftragnehmer stellt sicher, dass:
(i) weder der KI-Anbieter noch sonstige Dritte Rechte an den Arbeitsergebnissen oder an den Daten des Klienten erwerben;
(ii) sämtliche Rechte an den KI-generierten Ergebnissen unmittelbar und ohne zusätzliche Vergütung auf den Klienten übergehen; und
(iii) die Daten des Klienten nicht zum Training oder zur Weiterentwicklung eines KI-Systems verwendet werden.
- Soweit der Klient schriftliche Richtlinien oder Vorgaben für die Nutzung von KI-Systemen aufgestellt hat, hat der Auftragnehmer diese einzuhalten. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, sich vor Aufnahme einer Tätigkeit unter Einsatz eines KI-Systems über das Bestehen entsprechender Richtlinien zu vergewissern.
- Der Auftragnehmer behält eine ausreichende menschliche Kontrolle bei, um sicherzustellen, dass KI-generierte Ergebnisse zutreffend, für den vertraglich vorgesehenen Zweck geeignet, nicht diskriminierend und im Übrigen rechtmäßig sind.
- Der Auftragnehmer hat eine Dokumentation zu führen und Consultport oder dem Klienten auf Verlangen vorzulegen, aus der Folgendes hervorgeht: (a) das verwendete KI-System, (b) die verwendeten Prompts oder sonstigen Eingaben, (c) die unbearbeiteten KI-Ausgaben, (d) die anschließenden Überarbeitungen sowie (e) der Umfang, in dem KI zu den Arbeitsergebnissen beigetragen hat. Consultport oder der Klient können das hierfür erforderliche Format der Dokumentation vorgeben.
- Soweit der Auftrag den Auftragnehmer auch zur Herausgabe des Quellcodes verpflichtet, hat der Auftragnehmer Consultport und dem Klienten spätestens bei Abschluss der Bestellung den Quellcode der durch KI-Systeme generierten Ergebnisse zur Verfügung zu stellen.
- Verletzt der Auftragnehmer die Pflicht zur Offenlegung des Einsatzes von KI-Systemen oder verstößt er gegen diese Klauseln, können Consultport oder der Klient verlangen, dass der Auftragnehmer auf eigene Kosten und innerhalb einer angemessenen Frist die betroffenen Arbeitsergebnisse ohne Einsatz von KI-Systemen unentgeltlich neu erstellt oder die vereinbarte Vergütung erstattet. Weitergehende vertragliche und gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
§ 11 Geheimhaltung
- Im Rahmen der Tätigkeit für Consultport wird der Auftragnehmer zwangsläufig Informationen über Consultport, Klienten, und Projektanfragen erhalten, die nicht öffentlich bekannt sind („Vertrauliche Informationen“). Der Auftragnehmer wird diese Information zu jeder Zeit strengstens vertraulich und nur für den vorgesehenen Zweck behandeln. Die Verpflichtung zur Verschwiegenheit und Zweckgebundenheit besteht auch nach Beendigung des jeweiligen Auftrages.
- „Vertrauliche Informationen“ sind in diesem Zusammenhang alle Materialien, Kenntnisse, Informationen und Daten, die dem Auftragnehmer von Consultport oder dem Klienten zur Verfügung gestellt werden (mündlich, elektronisch, schriftlich oder in jeder anderen Form), insbesondere, aber nicht ausschließlich, jegliche Information zu Projektinhalten, Auftragsbedingungen, Aufgaben der (potenziellen) Auftragnehmer, sowie Identität des Klienten, dessen Kunden, Lieferanten und Partner. Vertraulich ist auch, dass der Klient nach einem Berater sucht, und Consultport ihn dabei unterstützt. Sollte der (potenzielle) Auftragnehmer unsicher sein, welche Informationen nicht „Vertrauliche Informationen“ im Sinne dieser Vereinbarung sind, so hat er den Klienten zu kontaktieren und seine bindende Einschätzung einzuholen. Erfüllt eine vertrauliche Information im Rahmen dieser Vereinbarung nicht die Voraussetzungen eines Geschäftsgeheimnisses im Sinne des GeschGehG, so unterliegt diese vertrauliche Information dennoch den Vertraulichkeitsverpflichtungen aus dieser Geheimhaltungsvereinbarung.
- Geschäftliche und betriebliche Unterlagen aller Art, einschließlich persönlicher Aufzeichnungen über auftragsbezogene Angelegenheiten, dürfen nur zu geschäftlichen Zwecken verwendet werden und sind sorgfältig aufzubewahren. Der Auftragnehmer darf „Vertrauliche Informationen“ ausschließlich zur Erfüllung dessen Verpflichtungen aus der Bestellung verwenden. Der Auftragnehmer darf Vertrauliche Informationen weder direkt noch indirekt für andere Zwecke nutzen, insbesondere nicht zu eigenem Vorteil oder zum Vorteil Dritter, es sei denn, Consultport hat zuvor ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
- Der Auftragnehmer wird zu jedem Zeitpunkt während des Projekts auf Anfrage des Klienten oder von Consultport alle Materialien mit vertraulichen Informationen in seinem Besitz dem Klienten oder Consultport zurückgeben. Nach Beendigung der Projekt-Tätigkeit werden alle vertraulichen Informationen zurückgegeben oder vernichtet.
- Keine der Parteien darf (a) vertrauliche Informationen oder wesentliche nicht öffentliche Informationen offenlegen oder versuchen zu nutzen oder persönlich daraus Vorteile zu ziehen (z. B. durch Kauf oder Verkauf von Wertpapieren, wie Aktien oder Anleihen), die durch die Teilnahme an den Beratungsdiensten offenbart oder dem Auftragnehmer bekannt werden, oder (b) solche Informationen an Personen oder Einheiten kommunizieren, wenn es vernünftigerweise vorhersehbar ist, dass diese Personen auf Grundlage solcher Informationen Wertpapiere kaufen oder verkaufen würden.
- Einige Beratungsdienste sind kollaborativ und beinhalten die Zusammenarbeit mit anderen Auftragnehmern. Der Auftragnehmer schuldet diesen anderen Auftragnehmern dieselbe Verschwiegenheitspflicht, wie sie jedem Kunden unter diesen Bedingungen zusteht.
- Für den Fall, dass der Auftragnehmer Kenntnis erlangt, dass vertrauliche Information unter Verstoß gegen diese Vereinbarung durch Mitarbeiter oder Auftragnehmer weitergegeben wurden, hat dieser Consultport und den relevanten Klienten darüber unverzüglich zu informieren. Der Auftragnehmer stellt sicher, dass sämtliches für die Leistungen eingesetztes Personal schriftliche Vertraulichkeitsverpflichtungen unterzeichnen, die mindestens denselben Schutzumfang wie diese Klauseln aufweisen, und stellt Consultport auf Verlangen unterzeichnete Exemplare zur Verfügung. Der Auftragnehmer darf Vertrauliche Informationen ohne die vorherige schriftliche Zustimmung sowohl des Klienten als auch von Consultport nicht an Dritte weitergeben.
- Für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung in dieser Geheimhaltung geregelten Pflichten hat der Auftragnehmer eine Konventionalstrafe in Höhe von 15.000,00 EUR zu zahlen. Bei Dauerverstößen gilt dies für jeden angefangenen Monat der Zuwiderhandlung. Die Konventionalstrafe wird auf den tatsächlichen Schaden angerechnet. Das Recht von Consultport, einen darüberhinausgehenden Schaden oder geltend zu machen, bleibt unberührt.
- Consultport ist berechtigt, eine anonymisierte Kurzbeschreibung des Projektes, ohne Nennung des Auftragnehmers, aber unter Angabe des Projektthemas, der Industrie sowie der Projektdauer auf der Consultport-Website zu veröffentlichen.
- Consultport darf ungeprüft Bewertungen der Leistung des Auftragnehmers von ehemaligen Aufträgen künftigen Klienten zur Verfügung stellen.
§ 12 Datenschutz
- Die Parteien verpflichten sich, die anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen gemäß Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) einzuhalten und gewährleisten, dass sie die zu Verarbeitung personenbezogener Daten befugten Personen zur Vertraulichkeit verpflichtet haben oder diese einer angemessenen gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen.
§ 13 Allgemeine Bestimmungen
- Die Gültigkeit dieser Rahmenbedingungen für den Auftragnehmer beginnt mit der Registrierung auf der Plattform von Consultport. Diese Rahmenbedingungen sind auf unbestimmte Zeit gültig und können mit einer Frist von vier (4) Wochen zum Ablauf eines Monats durch den Auftragnehmer widerrufen werden. Bei Widerruf oder nicht Einhaltung dieser Rahmenbedingungen hält sich Consultport vor, den Auftragnehmer von der Nutzung der Plattform auszuschließen.
- Ein Auftrag bzw. Bestellung beginnt mit dem Startdatum des in der Bestellung definierten Zeitraums und endet nach Eintreten der folgenden Ereignisse:
(a) das vereinbarte Enddatum oder Bestellvolumen wurde erreicht, welches unter Zustimmung aller Beteiligten (Klient, Auftragnehmer, und Consultport) angepasst werden kann.
(b) Stornierung der Bestellung. Das Recht zur Stornierung der Bestellung steht ausschließlich Consultport zu und kann gemäß § 621 BGB ausgeübt werden. - Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund ist u. a. die Verurteilung wegen einer Straftat, oder nicht-Einhaltung der Mindestanforderungen für die professionelle Diensterbringung.
- Die Beendigung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt nicht die auf ihrer Grundlage geschlossenen Verträge oder Aufträge, wenn der Auftrag eine von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Laufzeit vorsieht. Darüber hinaus gelten § 6 („Loyalitätsvereinbarung und Umgehungsverbot“), § 8 („Gewährleistung und Haftung“), § 9 („Nutzungsrechte“) und § 11 („Geheimhaltung“) auch nach Beendigung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen weiter.
§ 14 Allgemeine Bestimmungen
- Consultport hat das Recht, diese AGBs einseitig zu ändern. Der Auftragnehmer stimmt den Änderungen durch fortgesetzte Nutzung des Service von Consultport zu. Sofern es sich um eine wesentliche Änderung mit erheblichen Auswirkungen handelt, muss diese Consultport in einem angemessenen Zeitraum ankündigen. Widerspricht der Auftragnehmer innerhalb dieser Frist nicht, gelten für ihn die neuen, geänderten AGB.
- Änderungen der AGBs und der Bestellung bedürfen der Textform; dies gilt auch für die Aufhebung dieser Textformklausel.
- Der Einbeziehung etwaiger Geschäftsbedingungen der Auftragnehmer wird ausdrücklich widersprochen.
- Diese AGBs sowie die darauf basierenden Angebote bzw. Bestellungen gelten nur gegenüber Unternehmern gemäß §§ 310 Abs. 1, 14 BGB, und unterliegen unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und den Kollisionsnormen des internationalen Privatrechts dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
- Der Auftragnehmer stimmt zu, dass die Beilegung jeglicher Ansprüche, Streitigkeiten oder Kontroversen, die aus diesem Vertrag entstehen oder damit in Verbindung stehen, ausschließlich auf individueller Basis verfolgt wird, unter Ausschluss der Teilnahme als Kläger oder als Mitglied einer Sammelklage. Der Auftragnehmer verzichtet unwiderruflich auf das Recht, eine Sammelklage an einem beliebigen Ort einzuleiten oder sich daran zu beteiligen. Sollte der Streitfall einer Schiedsgerichtsbarkeit unterliegen, darf der Schiedsrichter keine ähnlichen Ansprüche zusammenfassen oder bündeln oder eine Sammelklage durchführen. Weiterhin darf der Schiedsrichter keine Entscheidung zugunsten einer Person oder Organisation treffen, die nicht Partei der Schiedsgerichtsbarkeit ist.
- Weder Consultport noch der Auftragnehmer haften für Verzögerungen oder das Unterlassen der Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die durch Umstände außerhalb ihrer angemessenen Kontrolle entstehen, einschließlich Arbeitskämpfe oder andere industrielle Störungen, systemische Ausfälle von Strom, Telekommunikation oder anderen Versorgungseinrichtungen, Erdbeben, Stürme oder andere Naturereignisse, Embargos, Unruhen, Anordnungen oder Handlungen der Regierung, Terrorakte oder Krieg („Force Majeure”).
- Sollte eine Bestimmung dieser AGBs unwirksam sein oder werden, so bleiben die AGBs im Übrigen wirksam. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen gelten die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.
- Als Gerichtsstand gilt – soweit zulässig – Berlin.